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Consent & Privacy-first Tracking

Ein Consent-Banner allein hält kein Tag auf. Erst wenn jeder Dienst den Status der Besuchenden kennt und sich daran hält, ist die Einwilligung technisch umgesetzt, und die Zahlen bleiben trotz Lücken brauchbar.

Wer Besuche und Bestellungen auswertet, braucht dafür häufig die Einwilligung der Besuchenden. Der Banner ist dabei der kleinste Teil. Schwieriger ist, dass jeder eingebundene Dienst den Status kennen und sich daran halten muss, auch der, den vor einem halben Jahr jemand über den Tag Manager nachgetragen hat.

Wir setzen das technisch um und ergänzen es, wo es passt, um datensparsame Messmethoden. Rechtsberatung gehört nicht dazu. Was für ein Unternehmen im Einzelfall gilt, klären dessen Datenschutzbeauftragte oder Rechtsberatung, und wir setzen das Ergebnis um.

Woran man erkennt, dass die Umsetzung nicht stimmt

Meist fällt es auf, wenn man einmal mit geöffneten Entwicklerwerkzeugen auf die eigene Seite schaut. Tags feuern schon beim Laden, bevor eine Entscheidung vorliegt. Nach dem Ablehnen erscheinen weiterhin Cookies oder Anfragen an Drittanbieter. Über den Tag Manager sind neue Dienste dazugekommen, ohne dass jemand die Einwilligung geprüft hat. Oder die Zahlen sind nach Einführung des Banners gesunken, und niemand kann sagen, um wie viel. Wenn zusätzlich keiner weiß, welcher Dienst welche Daten erhebt, ist die Bestandsaufnahme der erste Schritt.

Was das Gesetz an dieser Stelle regelt

Zwei Regelwerke greifen ineinander. Die DSGVO bestimmt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, und nennt die Einwilligung als eine mögliche Grundlage. In Deutschland regelt § 25 des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, bis Mai 2024 TTDSG) das Speichern und Auslesen von Informationen im Endgerät, etwa Cookies. Dafür ist grundsätzlich eine Einwilligung nötig, außer die Maßnahme ist für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich.

Auf EU-Ebene liegen Vorschläge zur Änderung der Cookie-Regeln vor, die im Rahmen des Digital Omnibus beraten werden. Wie sie ausfallen, ist nach unserem Kenntnisstand offen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.

Was nach dem Klick passieren muss

Die Consent-Plattform zeigt den Banner an, speichert die Entscheidung und stellt sie technisch bereit. Welche man nimmt, ist eine Frage von Sprachen, Hosting und Anbindung an den Tag Manager. Entscheidend ist, was danach geschieht.

In Regionen mit Einwilligungspflicht stehen alle Einwilligungsarten auf „verweigert“, bis die Entscheidung vorliegt, und zwar schon vor dem ersten Messbefehl. Sobald die Besuchenden entscheiden, geht der neue Status sofort an Tag Manager und Tags. Jeder Auslöser ist an die passende Einwilligung gebunden, auch bei Diensten, die später ergänzt werden. Ändern Besuchende ihre Entscheidung, müssen die Tags dem neuen Status folgen.

Laufen die Daten über einen eigenen Server, muss der Status auch dort ankommen. Ersetzen kann der Server die Einwilligung nicht. Die Technik dazu steht unter Server-Side Tracking.

Der Consent Mode teilt Google-Tags mit, welche Einwilligungen vorliegen. In Version 2 gibt es vier Signale: ad_storage und analytics_storage steuern das Speichern von Informationen, ad_user_data und ad_personalization die Verwendung von Nutzerdaten für Werbung und Personalisierung. Die beiden letzten kamen mit dem Update vom November 2023 hinzu.

Im Basic-Modus bleiben Google-Tags blockiert, bis eine Entscheidung vorliegt. Wer ablehnt, schickt nichts an Google. Im Advanced-Modus laden die Tags sofort mit dem Standardwert „verweigert“ und senden bei Ablehnung cookielose Signale mit Zeitstempel, Referrer und Einwilligungsstatus, die Google für Modellierung nutzen kann. Welcher Modus passt, ist auch eine rechtliche Frage, die wir mit Datenschutz und Rechtsberatung klären.

Zwei Dinge leistet der Consent Mode nicht. Er speichert keine Entscheidungen, das bleibt Sache der Consent-Plattform. Und er hält keine Dienste von Drittanbietern auf, die nicht von Google stammen.

Messen, wenn nicht eingewilligt wird

Manche Analyse-Tools sind für datensparsame Messung gebaut. Matomo etwa lässt sich ohne Cookies betreiben, dann sinkt die Genauigkeit bei wiederkehrenden Besuchenden. Andere arbeiten von vornherein ohne Cookies und mit täglich wechselnden Kennungen. Cookielos heißt aber nicht automatisch einwilligungsfrei: Das TDDDG betrifft jeden Zugriff auf Informationen im Endgerät, die DSGVO gilt, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, und Aufsichtsbehörden beurteilen einzelne Konfigurationen zum Teil unterschiedlich. Ob ein Tool ohne Einwilligung laufen darf, entscheidet die rechtliche Bewertung im Einzelfall.

Sinnvoll ist die datensparsame Variante trotzdem, etwa für Grundzahlen wie Seitenaufrufe und Quellen. Detaillierte Analysen über mehrere Seiten hinweg bleiben der Einwilligung vorbehalten.

Wer nicht einwilligt, fehlt in den detaillierten Daten. Wie groß die Lücke ist, hängt von Publikum, Banner und Seite ab, aber sie lässt sich messen: Die Einwilligungsquote zeigt, wie belastbar die Zahlen sind. Bestellungen aus dem Shop sind vollständig, auch wenn das Tracking Lücken hat. Deshalb gleichen wir Trackingdaten mit Shop, CRM oder Buchhaltung ab und sehen, wie weit sie auseinanderliegen. Manche Anbieter schätzen fehlende Conversions zusätzlich mit statistischen Modellen, was Mindestmengen an Daten voraussetzt. Modellierte Zahlen ersetzen keine Messwerte, und in Berichten kennzeichnen wir, was gemessen und was geschätzt ist.

Tests im Browser

Eine geplante Konfiguration garantiert noch keine korrekte Umsetzung. Wir öffnen die Seite deshalb in vier Zuständen und schauen, was tatsächlich gesendet wird. Vor der Entscheidung dürfen weder Anfragen an Drittanbieter noch Tracking-Cookies auftreten. Nach Ablehnung bleibt das so, auch nach dem Wechsel auf weitere Seiten. Nach Zustimmung starten die erwarteten Tags mit korrekt gesetzten Signalen, und nach einem Widerruf folgen sie wieder dem neuen Status.

Die Tests wiederholen wir bei Änderungen an Website, Tag Manager oder Consent-Plattform. Dokumentiert werden Datenflüsse, Einstellungen, eingesetzte Dienste und Testergebnisse.

Was es bringt

  • Kein Tag startet zu früh

    Tags und Datenflüsse laufen erst an, wenn die Entscheidung der Besuchenden vorliegt, und folgen ihr auch bei einem Widerruf.

  • Nachweisbar statt behauptet

    Tests und dokumentierte Datenflüsse zeigen, welche Daten unter welchen Bedingungen erhoben werden. Das hilft bei Rückfragen und Audits.

  • Messung auch ohne Cookies

    Wo keine Einwilligung vorliegt, liefern datensparsame Methoden und Zahlen aus Shop oder CRM zumindest die Grundwerte.

  • Lücken, die benannt sind

    Was durch abgelehnte Einwilligungen fehlt, steht im Bericht als Lücke. Geschätzte Werte sind als solche gekennzeichnet.

Plattformen & Tools

Wir sind an keinen Hersteller gebunden und arbeiten mit dem, was im Unternehmen schon läuft. Die Liste ist eine Auswahl.

  • Usercentrics
  • Cookiebot
  • OneTrust
  • Google Consent Mode
  • Google Tag Manager
  • Matomo
  • Plausible
  • Piwik PRO
  • Umami

So gehen wir vor

  1. Datenflüsse aufnehmen

    Welche Dienste erheben heute welche Daten, wohin gehen sie, und auf welcher Grundlage? Oft ergibt sich schon hier, was wegfallen kann.

  2. Status an alle Tags weitergeben

    Die Consent-Plattform wird mit Tag Manager, Tags und gegebenenfalls Tracking-Server verbunden. Die Standardwerte stehen vor der ersten Messung.

  3. Datensparsam ergänzen

    Wir prüfen, für welche Kennzahlen eine cookielose oder aggregierte Messung reicht, und klären die Konfiguration mit Datenschutz und Rechtsberatung.

  4. Im Browser testen und festhalten

    Vor dem Start und nach jeder Änderung prüfen wir, was wirklich gesendet wird. Einstellungen und Testergebnisse werden schriftlich dokumentiert.

Häufige Fragen

Was ist Consent-Tracking?
Eine Datenerfassung, bei der Tags und Dienste erst nach der Entscheidung der Besuchenden starten und sich danach richten. Dazu gehören eine Consent-Plattform, die Weitergabe des Status an alle Tags und Tests, die das prüfen.
Was ist Google Consent Mode und was bedeutet Version 2?
Der Consent Mode ist eine Schnittstelle, über die Websites Google-Tags mitteilen, welche Einwilligungen vorliegen. Version 2 ergänzte im November 2023 die Signale ad_user_data und ad_personalization zu den bisherigen ad_storage und analytics_storage. Das Speichern der Entscheidung übernimmt der Consent Mode nicht. Das bleibt Aufgabe der Consent-Plattform.
Brauchen wir den Consent Mode?
Wer Google-Produkte wie Google Analytics einsetzt und Besuchende aus dem Europäischen Wirtschaftsraum hat, sollte ihn umsetzen. Google verweist auf eine strengere Durchsetzung seiner Einwilligungsrichtlinie für den EWR. Ohne Google-Tags ist er nicht nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Basic und Advanced Consent Mode?
Im Basic-Modus bleiben Google-Tags blockiert, bis die Entscheidung vorliegt, und senden bei Ablehnung nichts. Im Advanced-Modus laden die Tags sofort und senden bei Ablehnung cookielose Signale, die für Modellierung genutzt werden können. Welcher Modus passt, entscheiden Datenschutz und Rechtsberatung gemeinsam mit uns.
Ist Tracking ohne Cookies ohne Einwilligung erlaubt?
Nicht automatisch. Das TDDDG betrifft den Zugriff auf Informationen im Endgerät, und die DSGVO gilt, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ob für eine bestimmte Konfiguration eine Einwilligung nötig ist, wird unterschiedlich beurteilt und gehört in die Abstimmung mit Datenschutz und Rechtsberatung.
Wie groß sind die Lücken durch abgelehnte Einwilligungen?
Das hängt vom Publikum, vom Banner und von der Website ab und lässt sich nicht allgemein beziffern. Die Einwilligungsquote lässt sich aber messen, und daraus ergibt sich, wie stark Zahlen einzuordnen sind.
Kann man fehlende Daten modellieren?
Ja, einige Anbieter schätzen Lücken mit Modellen, etwa Google Analytics und Google Ads, sofern genügend Daten vorliegen. Solche Werte sind Schätzungen. Bei Entscheidungen mit großer Tragweite sollten sie mit Daten aus anderen Quellen abgeglichen werden.
Gehört die rechtliche Beratung dazu?
Nein, wir sind keine Kanzlei. Wir setzen die technischen und organisatorischen Anforderungen um und stimmen uns dafür mit den Datenschutzbeauftragten oder der Rechtsberatung des Unternehmens ab.